Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERTRAGSPARTNER & GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen Velaris und Dritten (Gast) geschlossen werden, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die erbracht werden. Kundeneigene Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
RESERVIERUNGEN & BUCHUNGEN
Durch die Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast an, einen Beherbergungsvertrag abzuschließen. Wenn das gebuchte Apartment verfügbar ist, sendet Velaris dem Gast eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Velaris und dem Gastzustand.
Angebote von Velaris in Bezug auf verfügbare Apartments sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden. Velaris behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Wenn der Gast nur eine Kategorie in einem angebotenen Objekt bucht, hat er keinen Anspruch darauf, in einer bestimmten Wohnung/Einheit untergebracht zu werden. Velaris behält sich branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten vor.
STORNIERUNGSFRISTEN & RÜCKTRITT DES KUNDEN
Erst mit der Zahlung des Gastes an Velaris besteht eine garantierte Reservierung. Der Gast kann die Reservierung gemäß den angegebenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei stornieren, indem er die Reservierungsnummer angibt.
Wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart ist oder es bereits erloschen ist (abgelaufene kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Velaris hat in diesem Fall das Recht, auf der vereinbarten Vergütung zu bestehen, trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Velaris kann die Einnahmen aus der sonstigen Vermietung der Zimmer sowie die ersten Aufwendungen anrechnen. Wenn die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, kann Velaris den Abzug für Ersatzinvestitionen pauschalieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Bei Nichterscheinen des Gastes bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages muss der Gast die Zahlung gemäß §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, leisten.
ÜBERNACHTUNGSPREISE & ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Die Gültigkeit der Preise bestimmt sich nach den von Velaris zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preisen.
Die geltenden und ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Vom Gast selbst verursachte örtliche Abgaben, wie zum Beispiel Kurtaxen, sind nicht inbegriffen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNGSSTELLUNG
Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung muss immer im Voraus durch den Gast bezahlt werden.
Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Paypal oder reguläre Banküberweisung.
Barzahlung wird nicht akzeptiert.
Velaris behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Velaris hierzu ausdrücklich.
Mit einer Reservierung stimmt der Gast zu, dass er seine Rechnung als Download oder per E-Mail erhält.
NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
Die Nutzungsmöglichkeiten einer reservierten Wohnung bestehen darin, dass diese während des nach der Buchung festgelegten Zeitraums zur Verfügung steht. Der Gast erhält von Velaris Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten, die am Abreisetag entweder an Velaris, an einen von Velaris benannten Dritten oder an einen durch Velaris ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zurückgegeben werden müssen. Sollten Schlüssel, Schlüsselkarten oder Parkausweise verloren gehen oder nicht zurückgegeben werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00€ an. Velaris behält sich das Recht vor, weitere Entschädigungen für den entstandenen Schaden zu fordern, sollte dieser 40,00 € übersteigen, einschließlich des Austauschs der betroffenen Schließanlage, falls dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass Velaris ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit zwischen Velaris und dem Gast vereinbart werden. Sollten Velaris dem Late Check-out zustimmen, ist Velaris berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung eine Gebühr von 10,00€ pro angefangene Stunde zu erheben. Falls Velaris dem Late Check-out nicht zustimmt, ist Velaris berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00€ zu berechnen. Bei einer Abreise, die mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out erfolgt und Velaris zugestimmt hat, wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben. Sollte Velaris dem nicht zugestimmt haben, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis auch den Ersatz des entstehenden Schadens. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass Velaris ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out.
Ebenso ist eine frühere Anreise (Early Check-in) auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit zwischen Velaris und dem Gast möglich. Wenn Velaris dem Early Check-in zustimmt, ist Velaris berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung eine Gebühr von 10,00 € pro angefangene Stunde zu berechnen. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen frühen Check-in.
Nutzung, Weitervermietung und Überlassung
Es wird untersagt, die gebuchte Wohnung weiterzuvermieten oder an Dritte weiterzuvermitteln, insbesondere zu höheren Preisen als von Velaris ausgewiesen. Eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen Velaris ist ebenfalls nicht zulässig. Im Falle einer Verletzung dieser Regelung behält sich Velaris das Recht vor, die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast falsche Angaben über die Art der Buchung oder Bezahlung gemacht hat.
Die Wohnungen von Velaris dürfen ausschließlich für Beherbergungszwecke genutzt werden. Jegliche gewerblichen oder illegalen Nutzungen werden untersagt. Zudem ist es ohne ausdrückliche Zustimmung von Velaris verboten, die Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen zu nutzen. Velaris behält sich im Falle einer Nutzung der Wohnungen für andere Zwecke als Beherbergung des Rechts vor, die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren und die Wohnung zu räumen.
HAFTUNG VON Velaris
Velaris übernimmt die volle Haftung für Schäden, die aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. In Fällen von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Velaris ebenfalls für sonstige Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf. Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Velaris werden gleichbehandelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, sind ausgeschlossen. Velaris wird bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen unverzüglich Abhilfe leisten, sofern der Gast diese unverzüglich rügt oder Velaris Kenntnis davon hat.
Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, ihm beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaigen Schaden geringzuhalten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, Velaris unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Der Gast hat die Verpflichtung, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaigen Schaden zu begrenzen. Er ist außerdem verpflichtet, Velaris unverzüglich auf die Möglichkeit eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Velaris haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eingebrachte Sachen. Der Anspruch des Gastes erlischt jedoch, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Velaris darüber unterrichtet, es sei denn, eine verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhalts. Bei der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder Kosten, die einen Wert von mehr als 800,00€ oder 3.500,00€ überschreiten, ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Velaris erforderlich, andernfalls ist eine Haftung von Velaris für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn Velaris dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung stellt und es besteht keine Überwachungsverpflichtung für Velaris. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück oder dem zur Verfügung gestellten Stellplatz haftet Velaris nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Gast ist verpflichtet, Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Offensichtliche Schäden müssen unbedingt vor dem Verlassen des Stellplatzes gemeldet werden. Velaris haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder Dritte verursacht wurden. Ansprüche gegen Velaris verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen durch Velaris sowie bei Verletzungen einer Kardinalspflicht. Velaris übernimmt keinerlei Haftung für Fundsachen, außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Fundsachen werden auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. Velaris verpflichtet sich, Fundsachen für einen Zeitraum von sechs Monaten aufzubewahren. Danach erfolgt eine Entsorgung. Zur
Absicherung
aller Ansprüche von Velaris gegenüber dem Gast, die aus dem Beherbergungsvertrag resultieren, ist Velaris berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen eine Kaution vom Gast zu fordern. Die Höhe der Kaution hängt von der Dauer des Aufenthalts ab: bei weniger als 3 Monaten 250,00€ und bei einer Aufenthaltsdauer von 3 bis 6 Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises. Velaris ist berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zu übernehmen, wenn der Aufenthalt weniger als 3 Monate dauert. Wenn der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht erbringt, hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Wenn Velaris die Wohnung dennoch überlässt, hat es das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kaution nicht innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist gewährt wird. Velaris ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
KUNDENDATEN
Velaris erfasst die Kontaktdaten des Gastes, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um die Kommunikation sicherzustellen. Beim Check-in ist Velaris berechtigt, ein gültiges digitales Identifikationsdokument einzufordern, z. B. einen Personalausweis oder einen Reisepass, um die Identität des Gastes zweifelsfrei zu bestätigen. Sollte die Identität nicht bestätigt werden können, kann Velaris die Buchung stornieren. Um betrügerische Buchungen zu vermeiden, setzt Velaris Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast bereitgestellten Daten einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln. Velaris behält sich das Recht vor, Buchungen, die von diesem System als betrügerisch markiert werden, zu stornieren.
BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
Velaris behält sich das Recht vor, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Es besteht ein wichtiger Grund, wenn:
a) höhere Gewalt oder andere von Velaris nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Velaris begründeten Anlass hat, anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Image von Velaris und deren Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von Velaris zuzurechnen ist.
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; Wesentlich kann dabei jedoch nicht ausschließlich die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
d) der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist oder der Wohnungsprostitution dient.
e) Im Fall von Weiterverkauf, Weitervermietung oder Weitervermittlung.
Velaris wird den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts informieren. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch Velaris. Wenn die Kündigung auf einem Umstand beruht, der vom Gast zu vertreten ist, ist Velaris berechtigt, auch künftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen, selbst wenn diese bereits von Velaris bestätigt wurden.
GUTSCHEINE
Gutscheine, die bei Velaris erworben werden, können ausschließlich für Leistungen von Velaris eingesetzt werden. Sollte bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben verbleiben, kann dieses für zukünftige Buchungen genutzt werden. Es ist nicht möglich, Gutscheine zurückzugeben, und sie sind weder übertragbar noch gegen Bargeld einlösbar. Der Käufer des Gutscheins ist dafür verantwortlich, dass die korrekten Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) angegeben werden, an die der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen.
Rauchverbot Velaris
hat eine strenge Rauchverbotspolitik in allen ihren Apartments sowie in Gemeinschaftsbereichen. Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzern und ähnlichen Geräten ist verboten. Das Rauchen auf Balkon- und Terrassenbereichen ist nur erlaubt, wenn diese gekennzeichnet sind und die Tür zum Apartment geschlossen ist. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich Velaris das Recht vor, Schadensersatz in Höhe von mindestens 250 EUR für notwendige Reinigungskosten und eventuelle Umsatzeinbußen durch die Weitervermietung des Apartments zu verlangen.
Manipulation oder Blockierung von Notausgängen, Feuerlöschern oder Feuer- und Hausalarmen führt zu einer Strafgebühr von 250 EUR. Auch das Manipulieren oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments ist verboten. Velaris behält sich das Recht vor, die Buchung eines Gastes sofort zu kündigen und ihn aus dem Haus zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen zu den oben genannten Punkten vorliegt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilerstattung.
Es gibt vernetzte Rauchmelder in Gebäuden von Velaris, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind. Im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Auslösung der Brandmeldeanlage haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zB Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
Verbot von Partys und Versammlungen
Velaris erwartet von seinen Gästen eine rücksichtsvolle Haltung in Bezug auf Lärm. In den Apartments, den Gemeinschaftsbereichen und dem umgebenden Gelände sollte vermieden werden, dass unnötiger Lärm verursacht wird. Während der Nachtruhe, von 22 Uhr bis 6 Uhr, sollte besonders auf Ruhe geachtet werden, es sei denn, die Hausregeln sehen abweichende Zeiten vor. Das Durchführen von Partys oderen in den Apartments und Gemeinschaftsflächen von Velaris ist untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich Velaris das Recht vor, Schadensersatz für notwendige Reinigungskosten und eventuelle Verluste aus einer nicht mehr vermietbaren Unterkunft in Höhe von EUR 500,00 von dem Gast zu verlangen. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass Velaris ein geringerer Schaden entstanden ist. In den Apartments von Velaris können Sensoren zur Messung der Lautstärke installiert sein, die jedoch keine Stimmen oder Unterhaltungen aufzeichnen, sondern lediglich die Erfassung von übermäßigem Lärm ermöglichen.
Velaris setzt in den Gemeinschaftsbereichen, wie Fluren oder anderen Bereichen, Sensoren zur Dezibelmessung sowie aktive Videoüberwachung ein, die 24/7 aufzeichnen und in einer Cloudumgebung gespeichert werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Regeln zur Lärmminderung und Veranstaltungsverbot behält sich Velaris das Recht vor, die Buchung sofort zu kündigen und den Gast zu verweisen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Teilerstattung. Velaris behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechts die Dienste eines Dritten, wie eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen, und die daraus entstehenden Kosten an den Gast weiterzuberechnen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
Velaris behält sich das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen, falls während der Beherbergung Schäden entstehen oder Inventar unerlaubt entfernt wird. Dies beinhaltet insbesondere die Kosten für die Schadensbeseitigung, eventuelle Umsatzeinbußen aufgrund einer nicht möglichen Vermietung des Apartments sowie Rechtsverfolgungskosten und eine Bearbeitungsgebühr von 50€. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass der Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
HAUSTIERE
Das Mitbringen von Tieren ist in den Apartments und Gemeinschaftsflächen von Velaris grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um Blinden-, Gehörlosen- oder vergleichbare Servicehunde. In diesen Fällen muss der Gast vor dem Check-in einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Velaris behält sich jedoch das Recht vor, weitere Ausnahmen zu machen. Sollte ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit gefunden werden, wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150€ in Rechnung gestellt. Velaris ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung die Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, dem Gast steht jedoch die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
INSTANDHALTUNG
Mit der Buchung eines Apartments von Velaris verpflichtet sich der Gast, das Apartment sowie gemeinschaftlich genutzte Räume, Einrichtungen und Anlagen sorgfältig zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen und grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Sollten während des Aufenthalts des Gastes oder nach dessen Abreise Verschmutzungen vorliegen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, behält sich Velaris das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50 Euro (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Der Gast verpflichtet sich außerdem, die Einrichtung des Apartments unter Beachtung der Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Velaris unverzüglich von etwaigen Mängeln und Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für Schäden, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Nutzung am Apartment, den Einrichtungsgegenständen oder den gemeinschaftlich genutzten Räumen, Einrichtungen und Anlagen verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Gast hat Velaris unverzüglich von allen am Apartment entstandenen Schäden in Kenntnis zu setzen.
Velaris hat das Recht, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen, wenn für mehr als 7 Nächte gebucht wird. Der Gast muss dem vom Velaris beauftragten Dienstleister oder den Mitarbeitern von Velaris Zugang zum Apartment gewähren, um diesen Zweck zu erfüllen.
INTERNETNUTZUNG
Velaris stellt dem Gast einen Internetzugang zur Verfügung, sofern dies technisch und betrieblich möglich ist. Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Gast darf den Internetanschluss nicht für illegale Aktivitäten wie den Download und die Verteilung von urheberrechtlich geschütztem Material über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegalen Streaming-Angeboten oder das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Materialien verwenden. Er muss die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter beachten. Der Gast haftet gegenüber Velaris für alle Ansprüche und Schadenersatzforderungen Dritter sowie für die Kosten der Rechtsverteidigung, die durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses durch den Gast oder Dritte mit seinem Wissen verursacht wurden. Der Gast darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung haftet er für alle durch die Weitergabe entstandenen Schäden. Velaris behält sich das Recht vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
DATENSCHUTZ
Velaris informiert seine Gäste darüber, dass die Datenschutzbestimmungen unter folgender Adresse eingesehen werden können: https://www.andriss-apartments... . Es ist zu beachten, dass die Datenschutzbestimmungen regelmäßig überprüft werden und sich ändern können.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrags bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Velaris nimmt kein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Nutzungsbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen
ANWENDUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle Verträge über die Anmietung von Wohnungen und Unterkünften, die zwischen Velaris und Dritten (Gast) geschlossen werden, sowie für alle anderen erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
RESERVIERUNGEN/BUCHUNGEN
Mit der Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Ist das gebuchte Apartment verfügbar, erhält der Gast eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung von Velaris. Diese Bestätigung stellt den Beherbergungsvertrag zwischen Velaris und dem Gast dar.
Die Angebote von Velaris bezüglich verfügbarer Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Velaris behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Bucht ein Gast nur eine Kategorie einer angebotenen Unterkunft, besteht kein Anspruch auf die Unterkunft in einem bestimmten Apartment/einer bestimmten Wohneinheit. Velaris behält sich das Recht vor, übliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten festzulegen.
STORNIERUNGSFRISTEN/STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN/NICHTINBETRIEB
Eine garantierte Reservierung besteht erst nach Zahlungseingang bei Velaris. Diese kann vom Gast gemäß den angegebenen Stornierungsbedingungen und -fristen unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden.
Wenn kein Stornierungsrecht vereinbart wurde oder dieses bereits abgelaufen ist (Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist), besteht auch kein gesetzliches Stornierungs- oder Kündigungsrecht. Stimmt Velaris einer Stornierung des Vertrags nicht zu, behält sich Velaris den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichterscheinens (No-Show) oder verspäteter Stornierung vor. Velaris muss die Einnahmen aus der Weitervermietung der Zimmer und die eingesparten Kosten berücksichtigen. Werden die Zimmer nicht weitervermietet, kann Velaris einen Pauschalbetrag für die eingesparten Kosten abziehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Erscheint der Gast bei einer für mehrere Tage garantierten Buchung nicht, werden alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert, und der Gast hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die folgenden Nächte.
Bei Reservierungen, die am Anreisetag vorgenommen werden, muss der Gast die Zahlung gemäß §5 für den Aufenthalt unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Stunde, leisten.
ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
Die von Velaris zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise sind gültig.
Die angegebenen Preise verstehen sich brutto und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Lokale Steuern, wie z. B. die Kurtaxe, sind nicht enthalten.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
Der Preis für die gebuchte Unterkunft ist vom Gast stets im Voraus zu entrichten.
Aufrechnungen durch den Gast sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, PayPal oder Banküberweisung.
Barzahlung wird nicht akzeptiert.
Velaris behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit Beträgen für in Anspruch genommene Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Velaris ausdrücklich hierzu.
Mit der Buchung erklärt sich der Gast einverstanden, die Rechnung als Download oder per E-Mail zu erhalten.
NUTZUNG DER RESERVIERTEN WOHNUNGEN:
Die reservierte Wohnung steht dem Gast während des nach der Reservierung festgelegten Zeitraums zur Verfügung.
Die von Velaris bereitgestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten müssen am Abreisetag bei Velaris, einem von Velaris beauftragten Dritten oder am von Velaris per Schild und/oder Nachricht gekennzeichneten Aufbewahrungsort in der Wohnung hinterlegt werden.
Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtrückgabe dieser Gegenstände wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben. Velaris ist darüber hinaus berechtigt, vom Gast eine weitere Entschädigung für den dadurch entstandenen Schaden zu fordern, sofern dieser 40,00 € übersteigt. Dies umfasst auch den Austausch des betroffenen Schließsystems, falls dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Eine spätere Abreise (später Check-out) kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit zwischen Velaris und dem Gast vereinbart werden.
Stimmt Velaris einer späten Abreise zu, berechnet Velaris 10,00 € pro angefangene Stunde für die zusätzliche Nutzung des Apartments. Ohne Zustimmung berechnet Velaris 30,00 € pro angefangene Stunde. Bei Abreise mehr als 3 Stunden nach der ursprünglich vereinbarten Abreisezeit wird der volle Übernachtungspreis fällig, sofern Velaris zugestimmt hat. Ohne Zustimmung ist der Gast zusätzlich zum vollen Übernachtungspreis verpflichtet, alle entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Der Gast hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine späte Abreise.
Eine frühere Anreise (früher Check-in) kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit zwischen Velaris und dem Gast vereinbart werden.
Stimmt Velaris dem frühen Check-in zu, ist Velaris berechtigt, 10,00 € pro angefangene Stunde für die zusätzliche Nutzung des Apartments zu berechnen. Der Gast hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine frühere Anreise.
Weitergabe, Untervermietung, Nutzung:
Die Untervermietung oder Weitergabe der gebuchten Wohnung ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Untervermietung der Wohnungen oder von Wohnungsanteilen an Dritte zu Preisen, die über den von Velaris angegebenen Preisen liegen.
Ebenso ist die Abtretung oder der Verkauf von Forderungen gegen Velaris nicht gestattet.
In solchen Fällen ist Velaris berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast falsche Angaben zur Art der Buchung oder zur Zahlung an Dritte im Falle einer Abtretung/eines Verkaufs gemacht hat.
Die Nutzung der Wohnungen von Velaris zu anderen als beherbergungstechnischen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Dies umfasst insbesondere jede kommerzielle oder illegale Nutzung.
Ohne ausdrückliche Zustimmung ist auch die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen untersagt. Velaris behält sich das Recht vor, die Buchung ohne Rückerstattung zu stornieren und die Mietimmobilie zu räumen, falls die Nutzung nicht zu beherbergungstechnischen Zwecken erfolgt.
HAFTUNG VON VELARIS
Velaris haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen. Ebenso haftet Velaris für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Velaris beruhen.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Velaris auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalpflicht).
Eine Pflichtverletzung von Velaris ist einer Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleichgestellt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist – ausgeschlossen.
Im Falle von Störungen oder Mängeln der Dienstleistungen von Velaris wird Velaris sich bemühen, den Zustand nach unverzüglicher Benachrichtigung durch den Gast oder nach Kenntnisnahme des Mangels zu beheben.
Der Gast ist verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zur Behebung von Störungen oder Mängeln sowie zur Minimierung von Folgeschäden zu leisten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, Velaris unverzüglich über die Möglichkeit eines erheblichen Schadens zu informieren.
Velaris haftet für in die Wohnung eingebrachte Gegenstände gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Ansprüche des Gastes erlöschen, wenn er Velaris nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung benachrichtigt. Eine verspätete Benachrichtigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Aufklärung des Sachverhalts.
Werden Geld, Wertsachen oder andere Wertgegenstände im Wert von über 800,00 € oder andere Gegenstände im Wert von über 3.500,00 € in die Wohnung eingebracht, ist eine separate schriftliche Vereinbarung mit Velaris erforderlich. Andernfalls haftet Velaris nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Gelder oder Gegenstände.
Wird dem Gast von Velaris ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, ob dies gegen Gebühr oder kostenlos geschieht, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Daraus ergibt sich keine Überwachungspflicht seitens Velaris.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen, die auf dem Gelände von Velaris oder auf einem von Velaris bereitgestellten Parkplatz abgestellt oder bewegt werden, haftet Velaris nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Offensichtliche Schäden müssen in jedem Fall vor Verlassen des Parkplatzes gemeldet werden.
Velaris haftet nicht für Schäden, die ausschließlich von anderen Gästen oder Dritten verursacht wurden.
Ansprüche gegen Velaris unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens Velaris oder im Falle der Verletzung einer wesentlichen Pflicht.
Velaris übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgeschlossen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Velaris. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen eine Gebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgegeben.
Velaris verpflichtet sich, Fundsachen sechs Monate lang aufzubewahren. Anschließend werden sie entsorgt.
SICHERHEIT
Um alle Ansprüche von Velaris gegenüber dem Gast aus dem Beherbergungsvertrag abzusichern, ist Velaris berechtigt, vor der Übergabe der Apartments folgende Kautionen vom Gast zu erheben:
Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00 €.
Bei einem Aufenthalt von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines Monatsmietpreises.
Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist Velaris berechtigt, die Kaution per Lastschriftverfahren einzuzahlen.
Zahlt der Gast die Kaution nicht, ist er nicht berechtigt, das Apartment zu beziehen.
Hat Velaris dem Gast das Apartment trotz der ausstehenden Kaution bereits zur Nutzung überlassen, ist Velaris berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist gezahlt wird.
Velaris ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrags zurückzuzahlen.
KUNDENDATEN
Velaris ist verpflichtet, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Gäste zu erfassen und zu speichern, um die Kommunikation zu gewährleisten.
Ebenso ist Velaris berechtigt, beim Check-in ein gültiges Ausweisdokument digital anzufordern.
Für Gäste aus dem Inland ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste stets ein Reisepass. Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder gefälschter Dokumente nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist Velaris berechtigt, die Buchung zu stornieren. Um betrügerische und schädliche Buchungen zu verhindern, verwendet Velaris Softwarelösungen, die anhand der angeforderten Gästedaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Adresse) für jeden Gast einen „Betrugspräventionswert“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Velaris behält sich das Recht vor, eine vom System entsprechend gekennzeichnete Buchung zu stornieren.
KÜNDIGUNG DES UNTERKUNFTSVERTRAGS
Velaris behält sich das Recht vor, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere Umstände, für die Velaris nicht verantwortlich ist, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
b) Velaris hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Nutzung der Unterkunft den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen von Velaris und seinen Standorten gefährden könnte, ohne dass dies dem Einflussbereich von Velaris zuzurechnen ist.
c) Buchungen erfolgen schuldhaft unter Angabe irreführender oder falscher Informationen oder unter Verschweigung wesentlicher Tatsachen; wesentliche Tatsachen können unter anderem die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts umfassen.
d) Der Zweck oder Grund des Aufenthalts ist rechtswidrig oder dient der Prostitution.
e) Im Falle des Weiterverkaufs, der Untervermietung und/oder der Vergabe von Unteraufträgen (siehe Klausel 7)
muss Velaris den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts informieren.
Der Gast hat im Falle einer berechtigten Kündigung durch Velaris keinen Anspruch auf Entschädigung.
Kündigt Velaris den Vertrag aufgrund eines Umstands, für den der Gast verantwortlich ist, oder aus einem Grund gemäß Abschnitt 1 oben, ist Velaris berechtigt, zukünftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen, auch wenn diese bereits von Velaris bestätigt wurden.
GUTSCHEINE
Ein bei Velaris erworbener Gutschein kann ausschließlich für Leistungen von Velaris eingelöst werden. Ein eventuell verbleibendes Guthaben bleibt erhalten und kann für weitere Buchungen verwendet werden. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen, nicht übertragbar und können weder ganz noch teilweise in bar ausgezahlt werden. Der Käufer ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse) verantwortlich, an den Gutschein und Rechnung gesendet werden sollen.
Rauchverbot
Alle Apartments von Velaris sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen in den Apartments sowie in den Gemeinschaftsbereichen von Velaris ist strengstens verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und ähnliche Geräte.
Das Rauchen auf Balkonen und/oder Terrassen ist nur gestattet, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind und die Apartmenttür geschlossen ist.
Im Falle eines Verstoßes hat Velaris das Recht, vom Gast eine Entschädigung in Höhe von mindestens 250,00 EUR für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie für etwaige entgangene Einnahmen aus einer nicht zumutbaren Untervermietung der Wohnung zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag kann sich erhöhen, wenn Velaris einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder der Brand-/Hausalarmanlage ist verboten. Zuwiderhandlungen ziehen eine Vertragsstrafe von 150 € nach sich.
Dies gilt auch für das Manipulieren oder Abschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren in der Wohnung.
Velaris ist berechtigt, eine bestehende Buchung fristlos zu stornieren und Gäste aus der Wohnung zu verweisen, wenn Velaris von Verstößen gemäß Punkt 1 und 2 Kenntnis erlangt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass die Velaris nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Die Gebäude der Velaris können mit vernetzten Rauchmeldern ausgestattet sein, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Auslösung der Brandmeldeanlage (z. B. durch Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast vollumfänglich, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Einsatzkosten der Feuerwehr oder des Sicherheitsdienstes).
Verbot von Partys und Zusammenkünften:
Grundsätzlich ist Lärm in der gebuchten Wohnung, den Gemeinschaftsräumen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22:00 bis 6:00 Uhr („Ruhezeiten“) einzuhalten, sofern in der Hausordnung keine anderen Zeiten festgelegt sind.
Partys und Zusammenkünfte in den Wohnungen und Gemeinschaftsräumen der Velaris sind strengstens untersagt.
Im Falle eines Verstoßes behält sich Velaris das Recht vor, vom Gast eine Entschädigung in Höhe von 500,00 EUR für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie für etwaige entgangene Einnahmen aus einer nicht zumutbaren Untervermietung der Wohnung aufgrund des Vorfalls zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In
den Wohnungen von Velaris können Dezibelsensoren installiert sein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Gespräche auf, sondern dienen der Erkennung von übermäßigem Lärm.
Gemeinschaftsbereiche der Velaris, wie Flure und andere Gemeinschaftsräume, können mit Dezibelsensoren und einer 24/7-Videoüberwachung ausgestattet sein, die die Aufnahmen in einer Cloud speichert.
Velaris ist berechtigt, eine bestehende Buchung fristlos zu stornieren und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Verstöße gegen die Punkte 1 und 2 bekannt werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass Velaris weniger oder gar keinen Schaden erlitten hat.
Velaris behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung der Hausordnung die Dienste Dritter, wie z. B. eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Die durch den Einsatz Dritter entstehenden Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.
BESCHÄDIGUNG ODER UNBEFUGTE ENTNAHME VON INHALTSSTOFFEN
Sollte es während des Aufenthalts zu Schäden kommen, die über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehen, oder sollten Gegenstände unbefugt aus der Unterkunft entfernt werden, hat Velaris Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst insbesondere die Kosten für die Schadensbehebung, einschließlich etwaiger Einnahmeausfälle aufgrund der Nichtvermietung der Wohnung, Anwaltskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 € für den Schadensfall. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren in die Apartments und Gemeinschaftsbereiche ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenhunde, Gehörlosenhunde und ähnliche Assistenzhunde. Diese dürfen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises kostenlos und jederzeit mitgebracht werden.
Der Nachweis muss Velaris vor dem Check-in selbstständig vorgelegt werden.
Velaris behält sich das Recht vor, weitere Ausnahmen von dem oben genannten Grundsatz zuzulassen. Der Gast hat darauf keinen Anspruch. Sollte sich ein Haustier ohne Genehmigung in der Unterkunft aufhalten, berechnet Velaris eine Pauschale von 150,00 EUR für die Sonderreinigung.
Velaris ist berechtigt, eine laufende Buchung fristlos zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn gegen Punkt 1 verstoßen wird. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
INSTANDHALTUNG
Mit der Buchung eines Apartments bei Velaris verpflichtet sich der Gast, das bereitgestellte Apartment sowie die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Geräte sorgsam und rücksichtsvoll zu behandeln, für ausreichende Belüftung und Heizung zu sorgen und starke Verschmutzungen zu vermeiden. Sollte es während des Aufenthalts oder auch nach der Abreise des Gastes zu Verschmutzungen kommen, die über die normale Nutzung hinausgehen, ist Velaris berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50,00 EUR (abhängig vom Zustand der Unterkunft) in Rechnung zu stellen. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass Velaris ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments bei Einzug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Velaris etwaige Mängel und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Gast haftet für alle Schäden am ihm bereitgestellten Apartment, der Einrichtung sowie den zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Geräten, die er oder seine Besucher schuldhaft durch vertragswidrige Nutzung verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Der Gast ist verpflichtet, Velaris unverzüglich über jegliche Schäden am Mietapartment zu informieren.
Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist Velaris berechtigt, wöchentlich eine Zwischenreinigung durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von Velaris beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitern von Velaris zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
INTERNETNUTZUNG:
Der Internetzugang wird dem Gast von Velaris im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Störungen, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten, können nicht ausgeschlossen werden.
Der Gast darf die Internetverbindung nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Veröffentlichen, Abrufen oder Übertragen von strafrechtlich relevanten Inhalten (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung der Website die Urheber-, Patent-, Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast verpflichtet sich, Velaris auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter sowie den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen, die durch die rechtswidrige Nutzung des bereitgestellten Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes verursacht werden. Diese Freistellungspflicht umfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
Dem Gast ist es untersagt, die Zugangsdaten für den Internetanschluss der Velaris an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für die Veröffentlichung jeglicher Zugangsdaten. Im Falle eines Verstoßes haftet der Gast gegenüber Velaris für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten verursachten Schäden.
Darüber hinaus behalten sich die Velaris das Recht vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
DATENSCHUTZ Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.andriss-apartments...
eingesehen werden.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Änderungen und Ergänzungen sowie die Stornierung des Beherbergungsvertrags, die Annahme des Antrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Erfüllt eine Vertragspartei die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 lit. f DSGVO, so gilt Folgendes: Da der Beherbergungsbetrieb gemäß § 2 ZPO (Zivilprozessordnung) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Bestimmung, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch für die Schließung etwaiger Vertragslücken. Der Beherbergungsbetrieb ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.